| Zusätzliches Betreuungsangebot nach § 87b SGB XI für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf
Sehr geehrte Bewohnerinnen, Bewohner und Freunde der Einrichtung,
insbesondere an Demenz erkrankte pflegebedürftige Menschen haben einen ganz besonderen Bedarf bei der allgemeinen Betreuung und Begleitung, der bisher im Rahmen der Pflegeversicherung nicht berücksichtigt wurde.
Mit der Pflegeversicherungsreform hat sich dies geändert: Die Pflegekassen sollen nunmehr jeweils eine zusätzliche Betreuungskraft pro 25 pflegebedürftigen Heimbewohnern mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf finanzieren. Die vollstationären Pflegeeinrichtungen können mit den Pflegekassen nach § 87b SGB XI entsprechende Vergütungszuschläge vereinbaren. Dies ermöglicht den Einrichtungen, Leistungen der zusätzliche Betreuung und Aktivierung für die betroffenen Bewohner zu erbringen, ohne dass dies zu einer zusätzlichen Kostenbelastung für die Heimbewohner führt. Die Vergütungszuschläge werden von den Pflegekassen getragen und bei privat Pflegeversicherten von dem privaten Versicherungsunternehmen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes erstattet. Mit der Zahlung des vereinbarten Vergütungszuschlags von der Pflegekasse an die Pflegeeinrichtung hat der betroffene Pflegebedürftige dann Anspruch auf Erbringung der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung gegenüber der Pflegeeinrichtung (§ 87b Abs. 2 SGB XI).
Von dieser Möglichkeit der Leistungsverbesserung für die betroffenen Heimbewohner haben wir als erste Einrichtung im Landkreis Osnabrück Gebrauch gemacht und derzeit mit den Pflegekassen eine solche Vereinbarung über Vergütungszuschläge gemäß § 87b SGB XI geschlossen. Wir möchten Sie daher auf diesem Wege über unser entsprechendes zusätzliches Betreuungsangebot und den anspruchsberechtigten Personenkreis informieren. Unser zusätzliches Betreuungsangebot für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf nach § 87b SGB XI Pflegeversicherte Bewohner mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Einschränkungen, die dauerhaft erheblich in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind (sog. Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf nach § 87b SGB XI), haben Anspruch auf Leistungen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung, wenn und solange die Pflegekasse beim Bewohner einen erheblichen zusätzlichen Betreuungsbedarf im Sinne von § 45a SGB XI festgestellt hat und zwischen der Einrichtung und der Pflegekasse eine Vereinbarung nach § 87b SGB XI besteht und die Pflegekasse den Vergütungszuschlag an die Pflegeeinrichtung zahlt.
Unsere zusätzliche Betreuung und Aktivierung umfasst Maßnahmen und Tätigkeiten, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können. Das von uns für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung eingesetzte Personal steht den betroffenen Heimbewohnern für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung, nimmt ihnen durch ihre Anwesenheit Ängste und vermittelt Sicherheit und Orientierung. Die Betreuungs- und Aktivierungsangebote orientieren sich an den Erwartungen, Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten der betroffenen Bewohner/innen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Biographie, ggf. einschließlich ihres Migrationshintergrundes, dem Geschlecht sowie dem jeweiligen situativen Kontext. Vor diesem Hintergrund umfasst das zusätzliche Betreuungsangebot die Motivation, Betreuung und Begleitung zum Beispiel bei folgenden Alltagsaktivitäten:
- Malen und basteln,
- Handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten,
- Haustiere füttern und pflegen,
- Kochen und Backen,
- Anfertigung von Erinnerungsalben oder –ordnern,
- Musik hören, musizieren, singen,
- Brett- und Kartenspiele,
- Spaziergänge und Ausflüge,
- Bewegungsübungen und tanzen in der Gruppe,
- Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Gottesdiensten und Friedhöfen,
- Lesen und vorlesen,
- Fotoalben anschauen.
Die entsprechenden Maßnahmen werden im Rahmen von Gruppenaktivitäten angeboten, um einer drohenden oder bereits eingetretenen sozialen Isolation zu begegnen. Sofern es nach der persönlichen Situation, z.B. bei Bettlägerigkeit, und der konkreten sozialemotionalen Bedürfnislage der Heimbewohner erforderlich ist, wird auch eine Einzelbetreuung angeboten. Wir hoffen, dass von unserem Betreuungsangebot reger Gebrauch gemacht wird. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern jederzeit zur Verfügung und verbleiben
mit freundlichem Gruß
Ihr
Heiko Langheim
HAUS AM BERG Seniorenpflege
und –betreuung GmbH & Co KG |