Qualitätsevaluation der Einrichtung im Haus am Berg
Die Qualitätsevaluation wird durch folgende Maßnahmen überprüft:
- Mitarbeiterbefragung
- Kundenbefragung/Kundenzufriedenheitsanalyse
- Fehlzeitenstatistik und Fehleranalyse
- Überprüfung von Prozessen anhand von Checklisten
- Auswertung von Besprechungs- und Zielvereinbarungsprotokollen
- Durchführung von Pflegevisiten
- Auswertung der Fallbesprechungen
- Analyse von Team- oder Dienstbesprechungen
- Fremdevaluation
Die jeweiligen Instrumente und Verfahrensregelungen werden in einer eigenen Konzeption vom Haus am Berg als einheitliche Arbeitsgrundlage niedergeschrieben bzw. im Rahmen von Qualitätszirkeln weiter entwickelt. Der Schwerpunkt soll in aber in der Qualitätsprozessevaluation liegen.
Aus diesem Grund muss permanent in allen Bereichen (Pflege, Soziale Betreuung, Küche, Reinigung, Wäscheversorgung und Verwaltung) der Zielerreichungsgrad ermittelt werden. Mit einer einheitlichen Qualitätsprozessevaluation sollen noch nicht erreichte Ziele oder deren Abweichung festgestellt werden. Die Qualitätsprozessevaluation soll in Form des Regelkreismodells erfolgen.
Die Qualitätsprozessevaluation von Haus am Berg in der praktischen Umsetzung am Beispiel der Pflegevisite:
- Es werden regelmäßige Stichprobenprüfungen aller Bereiche durchgeführt. Im konkreten Beispiel sollen monatlich an 20% aller Bewohner eine Pflegevisite vollzogen werden.
- Es soll immer ein gewisser Grundbestand und eine Schwerpunktthematik bearbeitet werden, wie z.B. Dekubitusversorgung oder Sturzprophylaxe.
- Tritt eine Abweichung auf, ist unverzüglich zu prüfen, ob Sofortmaßnahmen notwendig sind. Dass wäre beispielsweise bei Gefahr im Verzuge der Fall.
- Die ermittelten Abweichungen der Ziele der Stichprobe werden auf alle betreffenden Bewohner / Bereiche übertragen. Anschließend werden alle Zielabweichungen schriftlich festgehalten. Zu den ermittelten Abweichungen werden konkrete Maßnahmen ebenfalls schriftlich in einem Maßnahmenkatalog festgehalten. In dem Maßnahmenkatalog werden die durchzuführenden Tätigkeiten, z.B. wer diese Tätigkeiten bis wann zu erledigen hat, dokumentiert (Anlage 1).
- Der Maßnahmenkatalog mit den Zielabweichungen wird in Fallbesprechungen den Mitarbeitern erläutert (z.B. im Rahmen der Übergabe).
- Schließlich wird eine Erledigungskontrolle durch die Bereichsleitung auf dem o.g. Maßnahmenkatalog dokumentiert oder es wird ein neuer Maßnahmenkatalog erstellt.
- Abschließend wird wieder eine Pflegevisite mit demselben Schwerpunktthema bei anderen Bewohnern durchgeführt. Hiermit soll eruiert werden, ob die durchgeführten Maßnahmen ausreichend waren und ob alle Bewohner entsprechend den Vorgaben versorgt werden. Bei wiederholten Abweichungen beginnt der Regelkreis wieder bei Punkt 3 dieser Aufstellung.
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