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Die Erkennung von Fehlern erfolgt z.B. auf der Grundalge von mündlicher (telefonischer) direkter Weitergabe an die Geschäftsführung durch MA oder Bewohner/Angehörigen und auf Basis einer Datenanalyse. Grundlage für die Datenanalyse können folgende Dokumente sein:
- Interne Auditberichte
- Protokolle der Pflegevisiten (Pflegeplanung)
- Gesprächsnotizen von MA-Gesprächen
- Gesprächsnotizen von Bewohnern bzw. Bezugspersonen
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Nachdem ein Fehler (Beschwerde) erkannt wurde, muss zunächst die Entscheidung fallen, ob dieser Fehler einer Sofortmaßnahme bedarf. Sofortmaßnahmen müssen z.B. immer dann erfolgen, wenn die Gesundheit oder das Leben eines Bewohners/ Bezugsperson/ MA akut in Gefahr sind. In aller Regel sollten folgende Maßnahmen erfolgen:
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Verständigung eines Arztes/Krankenhauses
- Verständigung der PDL
In jedem Fall muss die Wirksamkeit der Sofortmaßnahme bewertet werden, ggf. ist eine Überprüfung der Maßnahme erforderlich. |
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Alle Fehler bzw. Beschwerden sind auf dem Beschwerdeformular zu dokumentieren und an die Geschäftsführung weiterzuleiten. |
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Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Beschwerdeführer trotz unserer Vorsichtsmaßnahmen Repressalien etwa vom Pflegepersonal befürchtet. Beschwerdeformulare werden zentral in der Verwaltung archiviert und regelmäßig analysiert. |
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Es muss entschieden werden, ob der aufgetretene Fehler durch eine Korrekturmaßnahme zukünftig vermieden werden kann. |
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Die Festlegung und Verwirklichung von Vorbeugungs- und Korrekturmaßnahmen erfolgt mittels eines Zeit-/ Maßnahmenplans. |
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Die Wirksamkeit der festgelegten Vorbeugungs- und Korrekturmaßnahmen muss überprüft werden. Sollte die Maßnahme nicht den gewünschten Erfolg zeigen, müssen neue Maßnahmen festgelegt werden. |
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Die Wirksamkeit der festgelegten und durchgeführten Maßnahmen wird auf den Qualitätszirkeln bekannt gegeben und auf dem Beschwerdeformular vermerkt. |